WettrauchenDas Wettrauchen ist der eigentliche Höhepunkt in unserem Clubleben. Es
findet einmal im Jahr statt. Im Reglement für das Wettrauchen sind die
dazu notwendigen Regeln festgehalten. Das Rauchen wird meistens im
Frühling durchgeführt (Daten sind in der Agenda ersichtlich).
Reglement vom 25.03.2017
§1 Wer
sich für die Organisation des Wettrauchens zu Verfügung stellt, ist besorgt um
die Durchführung. Dies betrifft folgende Punkte:
-
Einladung an alle Mitglieder senden
- Die Zeitmessung
- Ein geeignetes Lokal suchen und Wahl vom Menu
- Besorgungen der Preise
- Nach Rücksprache mit dem Kassier den Betrag festsetzen
§2 Jeder Raucher erhält 3 Gramm Tabak und darf 2
Zündhölzer gebrauchen. Während 2 Minuten darf die Clubpfeife angezündet werden. Es
darf nur mit der Clubpfeife geraucht werden. In Ausnahmefällen kann die Jury
entscheiden.
§3 Die
Jury setzt sich aus dem Organisator und einem Vorstandsmitglied zusammen. Gegen
den Juryentscheid kann nicht rekurriert werden.
§4 Sieger ist wer am längsten mit drei Gramm Tabak geraucht hat.
§5 Es
erhalten Alle eine Preis, im Wert Ihrer Rangierung
§6 Das
Startgeld beträgt Fr. 15.00
Der Organisator kann für die Durchführung vom Wettrauchen Hilfe von jedem Mitglied
erhalten.
Dieses Reglement ersetzt die Version vom 2. Februar 2002.