Wettrauchen

Das Wettrauchen ist der eigentliche Höhepunkt in unserem Clubleben. Es findet einmal im Jahr statt. Im Reglement für das Wettrauchen sind die dazu notwendigen Regeln festgehalten. Das Rauchen wird meistens im Frühling durchgeführt (Daten sind in der Agenda ersichtlich).


Reglement vom 25.03.2017

§1  Wer sich für die Organisation des Wettrauchens zu Verfügung stellt, ist besorgt um die Durchführung. Dies betrifft folgende Punkte:

  • Einladung an alle Mitglieder senden
  • Die Zeitmessung
  • Ein geeignetes Lokal suchen und Wahl vom Menu
  • Besorgungen der Preise
  • Nach Rücksprache mit dem Kassier den Betrag festsetzen

§2  Jeder Raucher erhält 3 Gramm Tabak und darf 2 Zündhölzer gebrauchen. Während 2 Minuten darf die Clubpfeife angezündet werden.  Es darf nur mit der Clubpfeife geraucht werden. In Ausnahmefällen kann die Jury entscheiden. 

§3  Die Jury setzt sich aus dem Organisator und einem Vorstandsmitglied zusammen. Gegen den Juryentscheid kann nicht rekurriert werden. 

§4   Sieger ist wer am längsten mit drei Gramm Tabak geraucht hat. 

§5  Es erhalten Alle eine Preis, im Wert Ihrer Rangierung 

§6  Das Startgeld beträgt Fr. 15.00


Der Organisator kann für die Durchführung vom Wettrauchen Hilfe von jedem Mitglied erhalten.

Dieses Reglement ersetzt die Version vom 2. Februar 2002.